Wer welche Rolle bekommt, muß dabei im Einzelfall entschieden werden. 
Mit diesen Praktiken ist die Münchener Rück kein Einzelfall. 
Er wird allerdings kein Einzelfall bleiben, der mit einem höchstrichterlichen Verdikt aus der Welt geschafft sein wird. 
Was im Einzelfall für den Steuerzahler unmerklich ist, nimmt in der Summe erschreckende Ausmaße an. 
Der Fall Müller ist in dieser Hinsicht durchaus kein Einzelfall, deswegen kommt es bei solchen Vorwürfen besonders auf professionelles Verhalten des Jugendamtes an. 
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