Artikel | |
[1] Handel: bestimmte Art von Ware | |
[2] Journalistik: kurzer, in sich abgeschlossener Text im Rahmen einer Zeitung, Zeitschrift oder eines Buches | |
[3] Rechtswesen: Abschnitt eines Gesetzes, Manifests und dergleichen | |
[4] Grammatik: das Geschlechtswort, eine Wortart | |
[1] Wir haben mehrere tausend Artikel im Sortiment. | |
[2] Die Wikipedia besteht aus Artikeln und Verweisen. | |
[3] „Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes - GG), körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 GG), Religionsausübungsfreiheit (Artikel 4 Absatz 2 GG), Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 GG), Unverletzlichkeit des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 GG), Freizügigkeit (Artikel 11 GG), Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) und Eigentum (Artikel 14 GG) eingeschränkt.“ | |
[4] „Der, die, das“ und „ein, eine, ein“ sind die deutschen Artikel. | |
[4] „Man kann also sagen, daß das s des Genitivs zu schwinden beginnt. Während es bei der Masse der Substantive, vor allem bei Substantiven (ohne Eigennamen) nach dekliniertem Artikelwort und bei Eigennamen ohne Artikel, weiterhin fest ist, wird es bei Eigennamen nach einem Artikel und nach Buchstabenwörtern ziemlich häufig weggelassen.“ | |
[4] „Zu den Artikelwörtern gehören zum Beispiel: | |
bestimmte Artikel (der, die, das) | |
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Possessivartikel (mein, dein, …) | |
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