Vergehen | |
[1] eine Handlung, die gegen die Moral oder gegen das Gesetz verstößt | |
[2] deutsches Strafrecht: Straftat, die im Mindestmaß mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht ist ({{Ref-dejure, §, 12, Erg=II, StGB}}) | |
[1] »Er kann sie nicht ansprechen, dachte ich, das ist hier nicht üblich, das ist nirgendwo üblich, aber hier ist es ein unverzeihliches Vergehen«. | |
[2] Die gefährliche Körperverletzung gemäß {{Ref-dejure;§;224;StGB}} ist ein Vergehen. | |
[2] „Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt.“ | |
Verb: | |
[1] intrans., ft=von Zeitabläufen: (rasch) zu Ende kommen | |
[2] intrans., gehoben, ft=von Lebewesen: sterben, zugrunde gehen | |
[3] refl.: etwas Unmoralisches tun | |
[1] Die Zeit vergeht so schnell. | |
[1] Die Zeit verging wie im Flug. | |
[2] Alles Irdische vergeht. | |
[3] Der Mann verging sich an dem Kind. | |