Gesetzgebung | |
[1] Erlass von Gesetzen | |
[2] Gesamtheit der geltenden Gesetze | |
[1] Die Gesetzgebung oblag dem König. | |
[1] „Neben ausschließlicher Gesetzgebung durch den Bund oder die Länder, was in Art. 70 GG und in Art. 71 GG geregelt ist, gibt es auch die konkurrierende Gesetzgebung gemäß Art. 72 GG.“ | |
[2] „Danach folgte die Verstaatlichung des Bodens, der Banken, der Industrieunternehmen und der Versorgungsnetze, und die sowjetische Gesetzgebung wurde eingeführt.“ | |
[2] „Das gab Probleme, denn allein in der Rheinprovinz bestanden drei unterschiedliche Gesetzgebungen für das Postwesen, welche unter sich und mit den Regelungen im übrigen preußischen Staatsgebiet kollidierten.“ | |