Mord | |
[1] Recht: vorsätzliche Tötung einer Person unter qualifizierten Umständen. Nach deutschem Strafrecht ist ein Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet | |
[2] umgangssprachlich: allgemein Töten, Tötung eines Menschen | |
[1] Während der Bundesgerichtshof Mord als selbständigen Tatbestand ansieht, hält die herrschende Meinung Mord für eine Qualifikation des Totschlags. | |
[1] Sie wurde wegen Mordes an zwei Wachmännern angeklagt. | |
[1] Er wurde des Mordes an einem Taxifahrer für schuldig befunden. | |
[2] Für die Familie ist es Mord, was da am letzten Samstag im April geschah, völlig unabhängig von der Meinung und Einschätzung eines Gerichts. | |
[2] Abtreibung ist Mord. | |
Konjugierte Form: | |
2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs 'morden' | |