Sanktion | |
[1] Bestätigung, Rechtfertigung | |
[2] missbilligende Reaktion auf nicht geduldetes Verhalten | |
[3] Recht: Bestrafung für Vergehen | |
[1] Die Sanktion der Beschlüsse ist Voraussetzung dafür, dass sie in Kraft treten können. | |
[2] Die Sanktion für sein unflätiges Verhalten folgte auf dem Fuße. | |
[2] „Am selben Tag verhängte der noch amtierende Präsident Barack Obama neue Sanktionen gegen Russland.“ | |
[3] Für diese Vergehen gelten schwerwiegende Sanktionen. | |
[3] „Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht zwar vor, dass Gesetzentwürfe »grundsätzlich« dem Redaktionsstab Rechtssprache zur Prüfung vorzulegen sind, doch Sanktionen für die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gibt es nicht.“ | |