Darlehen | |
[1] Geldbetrag, den eine Person oder Institution einer anderen Personen oder Institution für eine gewisse Zeit zur Verfügung stellt | |
[2] Vertrag mit dem Inhalt, dass die eine Partei der anderen einen bestimmten Geldbetrag für eine bestimmte Zeit zur Verfügung stellt | |
[1] Die Bank hat Herrn Karl das Darlehen verweigert. | |
[1] Morgen wird das Darlehen ausgezahlt. | |
[2] Im deutschen Zivilrecht finden sich die Regelungen über das Darlehen in den {{Ref-dejure;§§;488;Erg=ff.;BGB;Gesetz=BGB}}. | |
[2] Die Herren Müller und Möller schlossen ein Darlehen ab. | |