Titel | |
[1] kennzeichnender Name beziehungsweise eindeutige Bezeichnung eines bestimmten künstlerischen Werkes; Überschrift eines Textes beziehungsweise Name eines Buches | |
[2] Auszeichnung einer Person | |
[3] Recht: Untergliederung eines Abschnitts bzw. eines Unterabschnitts in Gesetzes- oder Vertragswerken | |
[4] Recht: Grundlage und Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz, insbesondere ein Urteil | |
[5] oft im Sport: Sieg in einem Wettbewerb | |
[1] Der Titel eines Buchs von Stefan Zweig lautet: „Schachnovelle“. | |
[2] Sie können gerne auf den Titel verzichten, Herr Schmidt reicht. | |
[3] Für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind dies die nach dem Dritten Titel des Ersten Abschnitts des Achten Kapitels des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder die nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte festgesetzten Beiträge. | |
[3] Die Abschitte bzw. Unterabschnitte des Gesetzwerkes sind in absteigender Form folgendermaßen gegliedert: Titel, Paragraph, Artikel, Absatz, Satz, Zeile, Wort. | |
[4] „Als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen werden Titel, Klausel und Zustellung bezeichnet.“ | |
[5] Alle gehen davon aus, dass Sven Löven seinen Titel im Herbst verteidigen wird. | |
Konjugierte Form: | |
2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs 'titeln' | |
1. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs 'titeln' | |