Recht | |
[1] Recht im objektiven Sinn: staatlich festgelegte und anerkannte Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, deren Einhaltung durch staatlich organisierten Zwang garantiert wird | |
[2] Recht im subjektiven Sinn: Befugnis einer Person, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu verlangen, die sich aus dem Recht im objektiven Sinn ableiten lässt | |
[3] ohne Plural: ein Anspruch, der nach dem Rechtsempfinden der Menschen und der Rechtsordnung gerecht und richtig ist | |
[4] tlwva.: Jura, Rechtswissenschaft | |
[1] Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist mustergültig. | |
[2] Sie haben das Recht auf freie Meinungsäußerung. | |
[3] Es ist ihr gutes Recht, auf die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen zu bestehen. | |
Adjektiv: | |
[1] nur attributiv, also mit einer Deklinationsendung; keine Steigerung: zu der Seite gehörig, auf der die meisten Menschen das Herz nicht haben | |
[2] passend, richtig | |
[3] angenehm, erwünscht | |
[4] den anzuwendenden Gesetzen entsprechend | |
[5] keine Steigerung: Mathematik, von einem Winkel ausgesagt: 90 Grad messend | |
[1] Ich habe mir den rechten Arm gebrochen. | |
[2] Er trägt sein Herz am rechten Fleck. | |
[2] Du bist auf dem rechten Weg! | |
[2] „Eine Rechnungsprobe ist, wenn man durch eine andere Rechnung untersucht, ob ein Exempel recht gerechnet worden.“ | |
[3] Allen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. | |
[5] Das Rechteck hat vier rechte Winkel. | |
Adverb: | |
[1] im hohen Ausmaß | |
[1] Sie ist ein recht hübsches Mädchen. | |
Konjugierte Form: | |
3. Person Singular Indikativ Präsens Aktiv des Verbs 'rechen' | |
2. Person Plural Indikativ Präsens Aktiv des Verbs 'rechen' | |
2. Person Plural Imperativ Präsens des Verbs 'rechen' | |
Konjugierte Form: | |
2. Person Singular Imperativ Präsens Aktiv des Verbs 'rechten' | |